Trauriger Tag mit miesen Altmedien
Da werden der Intnsivleserschaft irgendwelche Zeugen vorgesetzt die gesehen haben sollen wie es abging beim Brand in Crans Montana. Da wird von Schreiberlingen jedes Geschlecht spekuliert, adressiert, eingeschätzt, ausgemalt, vermutet was, wenn, wie, wo, warum, weshalb geschah.
Da darf einer vor die Kamera und sagen, er habe vier Freunde verloren. Unfassbar dass wenn man wirklich vier wirkliche Freunde verliert, noch vor die Kamera treten kann. Altmedien veröffentlichten ein Video worin man sieht wie ein Mann mit grauer Kappe womögliche Todesszenen filmt. Ob der Mann drinnen oder draussen steht, kann man schwer verifizieren.
Verhaften sollte man noch diejnigen die kaltblütig während dem grausamen Lebenskampf von Gästen in den Räumen filmten
Altmedien werden solche Videos angeboten und diese nehmen sie sogar noch an und werfen sie über der Schweiz ab. Solche gehören zuallererst der Staatsanwaltschaft oder Polizei. Zudem verletzt der Videodreher das Recht am Bild. So etwas von Pietätlos und primitiv.
Kein einziger richtiger verwertbarer Mehrwert konnten Altmedien vermitteln rund um den Brand. Befragungen der Gäste ist Sache der Polizei und Staatsanwaltschaft. Dass Leute gierig sind auf Neuigkeiten versteht sich. Es besteht aber kein Recht darauf. Sensationslüstern gehört zum Journalismus. “Habe viele verkohlte Leichen gesehen” auch. Trotzdem sind das keine Erkenntnisse um das Drama richtig einzuordnen.
Zu den Info Veranstaltungen:
Wenn ein Gemeinderat kommt und beruhigt mit: Es würden immer Kontrollen und Überprüfungen durchgeführt, dann muss die Intelligenzia hellhörig werden!
Gerade läuft der gigaantische Fehler dass keine Ausserkantonale Fachpersonen die Untersuchungen leiten. In so einem grausigen Fall wie der jetzige besteht eine hohe Gefahr, dass Verschachtelungen von Personen, Firmen, Kontrolleuren, Brandschutz, Behördenmitgleider, Arbeitssstellen usw., einer gnadenlosen rabiaten rücksichtslosen Aufklärung im Wege stehen kann.
Aber genau das muss in Crans Monatana geschehen!
Notiz: Es gilt die Unschuldsvermutung
Freitag 08:00, den 02.01.2026